Commodities Company


Von der Anfrage bis zur Lieferung








1. Der Käufer sendet eine Interessensbekundung (LOI - Letter of Intent) und möglichst eine Bankauskunft (BCL - Bank Confirmation Letter) zur Prüfung an den Verkäufer.

2. Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, ob wie gewünscht geliefert werden kann und sendet dann ein verbindliches Angebot (FCO - Full Corporate Offer).

3. Der Käufer sendet eine verbindliche Bestellung (ICPO - Irrevocable Corporate Purchase Order) oder den unterschriebenen FCO zurück.

4. Der Verkäufer gibt den Vertrag zur Diskussion aus.

5. Käufer und Verkäufer unterschreiben den Vertrag.

6. Der Verkäufer gibt den Warennachweis (PoP - proof of produkt) gegen den Kapitalnachweis (PoF - proof of funds) oder das Finanzierunginstrument (L/C oder BG) oder die Einzahlung auf einen Escrow Account.

7. Der Verkäufer stellt eine Vertragserfüllungsgarantie (PB - performance-bond) zur Verfügung. (entfällt bei Escrow Accont)

8. Die Ware wird dem Vertrag entsprechend geliefert.






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