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Konnossement - Bill of Lading - B/L













Die Traditionspapiere (engl. documents of title) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einen besonderen Zusammenhang zwischen Ware und Dokument herstellen. Das Dokument repräsentiert die Ware, die Dokumentenübergabe ist der Warenübergabe gleichgestellt.
Eine Übertragung geschieht mit Ausnahme des Rekta-B/L s in der Regel durch Indossament auf der Rückseite des Dokumentes.
Traditionspapiere wie das Konnossement (engl. Bill of Lading oder B/L) sind also Wertpapiere. Im normalen Sprachgebrauch spricht man meisst über das Bordkonnossement (engl. shipped on board B/L), wenn man Bill of Lading sagt. Darüberhinaus gibt es eine Reihe von Sonderfällen:

- Übernahmekonnossement (received for shipment)
- Reines Konnossement (clean bill of lading)
- Durch-Konnossement (through-B/L)
- Combined-Transport-B/L
- Sammelkonnossement
- Hitchment Bill of Lading

Das Übernahmekonnossement ist nicht bankfähig. Daher sollte bei Verwendung dieser B/L-Art immer nachträglich der Zusatz - goods actually shipped on board - hinzugefügt werden. Das clean B/L weist keine Vorbehalte an der Ware aus (clean on board). Banken akzeptieren keine B/L s, auf denen ein Mängelvermerk zu finden ist. Das Durchkonnossement wird ausgestellt, wenn der Endbestimmungshafen nicht ohne Umladung mit nur einem Schiff zu erreichen ist. Falls ein Transport über mehrere Verkehrsträger durchgeführt wird (LKW/Bahn/Schiff) wird ein combined-transport-B/L ausgestellt, das jedoch ebenfalls bankfähig ist.
Üblicherweise wird ein Satz von 2-3 Originalen und x Kopien ausgestellt. Zur Herausgabe der Waren benötigt man mindestens ein Original, oft aber den vollen Satz (full set).

Das deutsche Handelsgesetzbuch nennt folgende Punkte, die ein B/L mindestens enthalten muss:

- Aussteller des Dokuments: Reeder (Verfrachter)
- Name und Nationalität des Schiffes
- Ablieferer: Exporteur, Ablader, Spediteur
- Empfänger; ggf. Benachrichtigungsadresse (notify address)
- Benennung von Verlade- und Bestimmungshafen
- Güterart und Warendeklaration
- Gewicht, Anzahl, Masse etc.
- Verpackung und Beschaffenheit der Ware, soweit erkennbar
- Bestimmung über die Fracht
- Empfangsbestätigung und Auslieferungsversprechen mit Ort und Tag
- Zahl der Ausfertigungen (Originale)

Eine Alternative zum B/L ist der einfache Seefrachtbrief (sea waybill oder liner waybill), der allerdings nicht begebbar ist und nicht an Order ausgestellt werden kann.




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