Commodities Company


Devisen










Devisen

Der Devisenmarkt (Foreign Exchange Market, FX Market, auch Forex, Währungsmarkt) ist der ökonomische Ort, an dem Devisenangebot und Devisennachfrage aufeinandertreffen und zum ausgehandelten Devisenkurs getauscht werden. Der Devisenmarkt lässt sich nicht lokalisieren, weil der Devisenhandel ganz überwiegend zwischen den Marktteilnehmern direkt stattfindet und Devisenbörsen weitgehend abgeschafft wurden oder bedeutungslos geworden sind.
Der Devisenmarkt ist mit einem weltweiten Tagesumsatz von ca. 5,3 Billionen US-Dollar im Jahr 2013 der größte Finanzmarkt der Welt.
Eine globale Aufsicht über die Devisenmärkte gibt es nicht. Beaufsichtigt werden auf nationaler Ebene allenfalls einige Marktteilnehmer. Soweit nämlich die Marktteilnehmer als Kreditinstitute gelten, unterliegen sie der Bankenaufsicht ihres Landes. Entgegen viel verbreiteter Auffassung ist in Deutschland der Devisenhandel ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG gilt als Bankgeschäft ?die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) .
Gemäß § 1 Abs. 11 KWG werden Finanzinstrumente sodann als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate definiert. Der Eigenhandel in Devisen ist eine ebenfalls erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG. Dieser ist allerdings vom Eigengeschäft (§ 32 Abs. 1a Satz 1 KWG) zu unterscheiden, welches nicht zwangsläufig erlaubnispflichtig ist.
Die Bankenaufsicht überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wie etwa in Deutschland der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), in denen die organisatorische Struktur für den Devisenhandel der Banken vorgegeben wird (siehe Eigenhandel). Zudem unterliegen Kreditinstitute aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im Hinblick auf Bestandsrisiken bei Devisen nach der SolvV. Nicht glattgestellte Devisenpositionen der Kreditinstitute unterliegen nach den §§ 294 ff. SolvV einer Bindung an die Eigenmittel eines Kreditinstituts. Überschreiten die offenen Gesamtpositionen (nach einer der beiden Alternativen) 2 % der Eigenmittel, sind diese offenen Positionen mit 8 % zu gewichten (§ 294 Abs. 3 SolvV). Damit ergibt sich automatisch eine volumensmäßige Limitierung auch der risikointensiven offenen Positionen des Devisenhandels.

Der Begriff Devisen bezeichnet allgemein auf fremde Währung lautende ausländische Zahlungsmittel. Speziell im Bankwesen werden hierunter auf fremde Währung lautende, im Ausland zahlbare Forderungen (Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen) verstanden. Im Devisenhandel der Kreditinstitute wird der Begriff am engsten interpretiert, denn hier reduziert sich der Devisenbegriff auf bei ausländischen Kreditinstituten gehaltene Bankguthaben. Ein freier Devisenverkehr ist nur möglich, wenn die betroffenen Währungen einer vollen Konvertierbarkeit unterliegen. Dann hat jeder Besitzer von Devisen das Recht, diese unbeschränkt, insbesondere ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck, zum Paritätskurs gegen inländische oder andere ausländische Währungen einzutauschen. Ist jedoch eine Währung lediglich beschränkt konvertierbar, so unterscheidet man folgende Teilaspekte:
Ausländerkonvertibilität: Das Recht, inländische Währung gegen ausländische einzutauschen, wird lediglich Ausländern oder ausländischen Zentralbanken gewährt;
Verwendungszweck: Das Eintauschrecht wird im Hinblick auf die Verwendung eingeschränkt, etwa Kapitaltransaktionen oder Beteiligungen an inländischen Unternehmen werden verboten oder einer Genehmigungspflicht unterstellt;
Währungen: Eintauschrechte werden auf bestimmte Währungen oder betraglich begrenzt.
Die beschränkte oder völlig fehlende Konvertierbarkeit behindert einen freien Devisen- und Kapitalverkehr, insbesondere den Handel mit Devisen über Börsen oder zwischen Kreditinstituten. Volle Konvertierbarkeit ist ein wichtiges Indiz für so genannte Hartwährungsländer.
Durch den Devisenmarkt wird der Tausch inländischen Geldes in ausländisches und umgekehrt ermöglicht und dadurch Kaufkraft von Inlandswährung in Auslandswährung umgewandelt. Der Devisenmarkt ist ein ökonomischer Ort, an dem Devisenangebot und Devisennachfrage aufeinandertreffen. Dies geschieht institutionalisiert durch den Devisenhandel, der Devisengeschäfte als Handelsobjekt zum Gegenstand hat. Hierzu gehören als Grundformen Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte. Der Devisenhandel bei Kreditinstituten sorgt im Kundengeschäft für den Ausgleich der Devisenüberschüsse oder ?defizite und für die Absicherung vor Währungsrisiken, die aus dem Halten offener Devisenpositionen resultieren können.
Devisengeschäfte, bei denen die Währungen zwei Werktage nach dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses getauscht werden, heißen Devisenkassageschäfte. Hingegen ist ein Devisentermingeschäft ein Devisengeschäft, bei dem der Tausch von Währungen zu einem bestimmten zukünftigen Termin (1, 3, 6, 12 Monate oder mehr) und zu einem bereits bei Geschäftsabschluss vereinbarten Devisenkurs (Terminkurs) vereinbart wird. Devisentermingeschäfte eignen sich zur Sicherung gegen Wechselkursschwankungen.
Zwischen dem Devisenkassa- und dem Devisenterminkurs besteht eine Differenz, die als Swapsatzbezeichnet wird; diese wird in Prozent des Devisenkassakurses ausgedrückt. Liegt der Terminkurs über dem Kassakurs, spricht man von einem Report, liegt er darunter, von einem Deport. Ausgangspunkt ist das Zinsniveau im In- bzw. Ausland:
Zinsniveau Inland > Zinsniveau Ausland = Deport
Zinsniveau Inland < Zinsniveau Ausland = Report
Bei Devisenoptionsgeschäften erwirbt der Käufer das Recht, an einem bestimmten Tag oder auch innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag in einer Währung zu einem festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Je nach Inhalt des Geschäfts unterscheidet man Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Geschäftspartner des Erwerbers einer Option wird als Stillhalter bezeichnet. Bei einem Devisen-Futures-Kontrakt verpflichtet sich der Erwerber, zu einem bestimmten Betrag Währungen zu kaufen bzw. zu verkaufen.
Kassadevisen stehen dem Käufer sofort zur Verfügung (in der Praxis zwei Werktage nach dem Kauf). Termindevisen dagegen stehen dem Käufer erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.

Der internationale Devisenhandel begann im Jahre 1880 mit der Möglichkeit, ausländische Zahlungen auf einem eigenen Bankkonto im Ausland gutschreiben zu lassen. Mit Gründung des IWF und der Weltbank und insbesondere durch das Bretton-Woods-Abkommen vom 22. Juli 1944 entstanden weltweit feste Wechselkurse, deren Schwankungsbreiten international festgelegt wurden. Zentralbanken wurden dadurch verpflichtet, bei Über- oder Unterschreitung der so genannten Interventionspunkte in das Marktgeschehen einzugreifen und dadurch die Interventionspunkte wiederherzustellen. Diese festen Wechselkurse wurden erstmals am 30. September 1969 gelockert, am 19. März 1973 beginnt die EG mit dem gemeinsamen Block-Floating gegenüber dem US-Dollar, wodurch die bisher geltenden festen Wechselkurse zugunsten frei schwankender Wechselkurse abgelöst wurden. Durch Floating der Währungskurse erhöhten sich die Risiken für die Marktbeteiligten; Aktien-, Zins- und Devisenmärkte waren fortan größeren Kursschwankungen (Volatilitäten) ausgesetzt.
Das galt insbesondere in Krisenzeiten wie der ersten so genannten Ölkrise, die durch den Jom-Kippur-Krieg nach dem 26. Oktober 1973 ausgelöst wurde. Die Schließung der Herstatt-Bank am 26. Juni 1974 warf erstmals Fragen der Kontrahentenrisiken im Interbankenhandel auf, wobei die Gefahr besteht, dass eine Bank in dem Zeitpunkt ausfällt und ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, zu dem die andere Bank im Vertrauen auf die Gegenleistung bereits geleistet hat (so genanntes Herstatt-Risiko).[2] Dies hatte zur Folge, dass bankaufsichtsrechtliche Neuregelungen erforderlich wurden und der Bedarf an wirkungsvollen Instrumenten für ein effektives und effizientes Risikomanagement anstieg.
Am 13. August 1982 schloss Mexiko seinen Devisenmarkt und löste damit den Beginn der so genannten Schuldenkrise insbesondere in Lateinamerika und anderen Entwicklungsländern aus. Weitere Staatskrisen wie die Tigerstaaten-Krise (1997) oder die Argentinien-Krise (1998) folgten und wirkten sich enorm auch auf die Devisenmärkte aus. Hierbei zeigte sich, dass die Devisenmärkte, anders als etwa Wertpapier- oder Geldmärkte, sehr stark von staatlichen und staatspolitischen Einflüssen geprägt sind: gerät eine bestimmte Währung in die Krise, so greift die Zentralbank oder gar der Staat selbst in das Geschehen ein.




© Liepke Consulting